Jetzt Reisedokumente beantragen!

Reisepass NEU

Vor der Sommersaison möchten wir wieder darauf aufmerksam machen die Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit zu prüfen. Die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Gemeindeamt dauert in der Regel ca. 3 Wochen. Die Antragstellung eines regulären Reisedokuments dauert bei der Bezirkshauptmannschaft ca 5 Werktage.

Beantragung im Gemeindeamt:

Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir vorab um Terminvereinbarung unter 06217/7124.

Der Antrag muss ab 12 Jahren persönlich erfolgen, da für beide Dokumente ein „Fingerprint“ hinterlegt werden muss. Bei der Antragstellung von Minderjährigen muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei Scheidung der Eltern muss ein Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht und bei unverheirateten Paaren muss eine Obsorgevereinbarung vom Vater des/der Minderjährigen vorgelegt werden.

Mitzubringen bei Reisepass / Personalausweis
(kein alter Ausweis vorhanden (Verlust) / Neuausstellung Neugeborene)

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate – Vermerk vorlegen)
  • Amtlicher Lichtbildausweis (bei Neugeborene Ausweis eines Erziehungsberechtigten)

Mitzubringen bei Reisepass/Personalausweis
(alter Ausweis vorhanden)

  • alter Reisepass oder Personalausweis
  • Passbild (nicht älter als 6 Monate – Vermerk vorlegen)

Bei Heirat, Namensänderungen, Verleihung akademischer Grade oder besondere Kennzeichen, etc. ist jeweils die Urkunde mitzunehmen.

Not- oder Expresspässe können ausschließlich bei der Passbehörde (BH Braunau) beantragt werden. 


Kosten Reisepass:

  • Kinderpass bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei bei Erstaustellung (2 Jahre gültig)
  • Kinderpass ab vollendetem 2. - 12. Lebensjahr: € 30,00 (5 Jahre gültig)
  • Reisepass ab vollendetem 12. Lebensjahr: € 75,90 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)

Kosten Personalausweis:

  • Bis zum 2. Lebensjahr: gebührenfrei (2 Jahre gültig)
  •  Ab vollendetem 2. – 16. Lebensjahr: € 26,30 (5 Jahre gültig)
  •  Ab vollendetem 16. Lebensjahr: € 61,50 (10 Jahre gültig / mit Fingerprint)

Gebührenbefreiung für Kinder:

Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes kann ein gebührenfreier Reisepass sowie Personalausweis beantragt werden. Bei erstmaliger Antragstellung für ein Reisedokument genau am  2. Geburtstag des Kindes kann ebenfalls ein gebührenbefreites Reisedokument ausgestellt werden, jedoch mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren

Zur Erinnerung:

Reisedokumente können nicht mehr verlängert werden, nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt. Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument.


Weitere Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html

03.04.2024