Startseite > Bürgerservice > Neuigkeiten
Vor der Sommersaison möchten wir wieder darauf aufmerksam machen die Reisedokumente rechtzeitig auf Gültigkeit zu prüfen. Die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Gemeindeamt dauert in der Regel ca. 3 Wochen. Die Antragstellung eines regulären Reisedokuments dauert bei der Bezirkshauptmannschaft ca 5 Werktage.
Um Wartezeiten zu verringern, bitten wir vorab um Terminvereinbarung unter 06217/7124.
Der Antrag muss ab 12 Jahren persönlich erfolgen, da für beide Dokumente ein „Fingerprint“ hinterlegt werden muss. Bei der Antragstellung von Minderjährigen muss neben dem Kind auch ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Bei Scheidung der Eltern muss ein Gerichtsbeschluss über das Sorgerecht und bei unverheirateten Paaren muss eine Obsorgevereinbarung vom Vater des/der Minderjährigen vorgelegt werden.
Mitzubringen bei Reisepass / Personalausweis(kein alter Ausweis vorhanden (Verlust) / Neuausstellung Neugeborene)
Mitzubringen bei Reisepass/Personalausweis(alter Ausweis vorhanden)
Bei Heirat, Namensänderungen, Verleihung akademischer Grade oder besondere Kennzeichen, etc. ist jeweils die Urkunde mitzunehmen.
Not- oder Expresspässe können ausschließlich bei der Passbehörde (BH Braunau) beantragt werden.
Kosten Reisepass:
Kosten Personalausweis:
Gebührenbefreiung für Kinder:
Bis zum 2. Geburtstag eines Kindes kann ein gebührenfreier Reisepass sowie Personalausweis beantragt werden. Bei erstmaliger Antragstellung für ein Reisedokument genau am 2. Geburtstag des Kindes kann ebenfalls ein gebührenbefreites Reisedokument ausgestellt werden, jedoch mit einer Gültigkeitsdauer von 5 Jahren
Zur Erinnerung:
Reisedokumente können nicht mehr verlängert werden, nach Ablauf der Gültigkeit wird ein neues Dokument ausgestellt. Kinder werden nicht mehr im Reisepass der Eltern eingetragen, sondern benötigen ein eigenes Reisedokument.
Weitere Infos hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/reisepass/Seite.020100.html
03.04.2024