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Um Versorgungsprobleme bzw bei hohem Wasserverbrauch, einen Wasserrohrbruch ausschließen zu können, ist vor Befüllen des Pools UNBEDINGT die Zustimmung der Gemeinde einzuholen. Bei der Befüllung des Pools, erfolgt die Vorschreibung über die normale Kanal- und Wasserabrechnung. Eine Refundierung der Kanalgebühr ist aufgrund der geltenden Gebührenordnung nicht mehr möglich.
Einfach den gewünschten Termin telefonisch unter 06217 7124 im Gemeindeamt bekanntgeben.
Schwimmbadabwässer richtig entsorgen
08.04.2026