Geflügelpest: Palting mit stark erhöhtem Risiko festgelegt

Hühner

Aufgrund der aktuellen Geflügelpest-Situation wurden in den Amtlichen Veterinärnachrichten (AVN 2025/39) mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Risiko definiert.

Die gesamte Gemeinde wurde als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt.

In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden.

Weitere Biosicherheitsmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem beigelegten Merkblatt.

Merkblatt: Geflügelhaltung_in_Gebieten_mit_stark_erhöhtem_Geflügelpestrisiko.pdf herunterladen (0.34 MB)

Kundmachung: AVN_20251119_AVN_2025_39.pdf herunterladen (0.11 MB)

Gemeinden mit stark erhöhtem Risiko: AVN_2025-39_Anlage_HPAI_Risikogebiete_20.11.2025.pdf herunterladen (0.2 MB)

04.11.2025